Hausmeisterservice SL
Pflege & EntlastungAnrufen

Wer hinter Hausmeisterservice SL steht

Wir sind ein Familienbetrieb mit Sitz in Eichstetten am Kaiserstuhl. Von hier aus betreuen wir Privathaushalte, Wohnanlagen, Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte in Freiburg im Breisgau und im Umkreis von rund 30 Kilometern. Unsere Arbeit umfasst sechs Bereiche: Gartenpflege, Gebäudereinigung, Winterdienst, Kleinreparaturen, Entrümpelung und Notdienst.

Wie wir arbeiten

Einen Termin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, bei dringenden Schäden häufig noch am selben Tag. Wir arbeiten montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr; sonntags fahren wir ausschliesslich Notdiensteinsätze.

Wiederkehrende Arbeiten rechnen wir als Monats- oder Saisonpauschale ab, Einzelaufträge nach Stunde, Quadratmeter oder als Festpreis. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich, die Kalkulation weisen wir offen aus. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt unsere Arbeiten ab.

Zusätzlich sind wir nach Landesrecht anerkannter Anbieter haushaltsnaher Unterstützungsleistungen. Damit können pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € monatlich für unsere Leistungen einsetzen — wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.


Worauf Sie sich verlassen können

Zuverlässig

Auf uns können Sie sich verlassen – pünktlich und gewissenhaft.

Sauber

Wir hinterlassen jeden Arbeitsplatz sauberer als wir ihn vorfinden.

Pünktlich

Termine werden eingehalten – ohne Wenn und Aber.

Faire Preise

Transparente Kalkulation ohne versteckte Kosten.

Familienunternehmen

Persönlicher Service mit Herz und Verstand.

Regional

Verwurzelt in Freiburg – wir kennen die Region.

Wo wir arbeiten

Freiburg im Breisgau
Eichstetten am Kaiserstuhl
Emmendingen
Bad Krozingen
Breisach am Rhein
Denzlingen
Gundelfingen
March
Vörstetten
Bötzingen
Ihringen
Kaiserstuhl
Anschrift

Hauptstraße 121
79356 Eichstetten am Kaiserstuhl

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 07:00 – 18:00
Sa: 08:00 – 14:00
So: Nur Notdienst

Anerkannter Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag nach Landesrecht (UStA-VO) — Voraussetzung für die Abrechnung des Entlastungsbetrags.