Hausmeisterservice SL
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Pflegekasse

Haushaltsnahe Unterstützungsleistungen

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag und entlasten Angehörige. Je nach Anerkennung und den Vorgaben der Pflegekasse können unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag von monatlich 131 € abgerechnet werden.

Entlastungsbetrag

131 €

pro Monat · 1.572 € pro Jahr

für alle Pflegegrade 1–5
Direktabrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine Vorkasse nötig.

Anerkannter Anbieter

Anerkennung nach Landesrecht (UStA-VO) – Voraussetzung für die Abrechnung.

Persönliche Betreuung

Zuverlässige Unterstützung im Alltag durch unser Team.

Rechtsgrundlage und Quellen

Der Entlastungsbetrag ist in § 45b des Elften Sozialgesetzbuchs geregelt. Er beträgt 131 € monatlich, also 1.572 € im Jahr, und steht allen Pflegegraden 1 bis 5 in häuslicher Pflege zu. Nicht abgerufene Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar. Erstattet werden nur Leistungen von Anbietern, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Verfasst von Hausmeisterservice SL, Eichstetten am Kaiserstuhl · Stand: 16. August 2026Diese Darstellung ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse. Massgeblich sind deren Bescheid und die jeweils geltende Fassung des Gesetzes.

Antrag stellen

In wenigen Schritten – wir kümmern uns um den Rest.

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